Temporärer Entfall der Grundbuch-Eintragungsgebühr
Temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum.
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Am 20. März 2024 beschloss der Nationalrat unter anderem die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum.
Wichtigste Voraussetzungen:
- Kaufvertrag / Pfandbestellungsvertrag wurde nach dem 31. März 2024 geschlossen
- Antrag auf Eintragung geht zwischen 1. Juli 2024 und 1. Juli 2026 bei Grundbuch ein
- Dringendes Wohnbedürfnis für erworbene Wohnung oder erworbenes Grundstück liegt vor, d.h. Meldung des Hauptwohnsitzes muss nachgewiesen werden
- Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,-
- Gefördertes Eigenheim muss für mindestens 5 Jahre bezogen werden
Nähere Informationen finden Sie im Artikel vom Bundesminsterium für Justiz oder auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich.
Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach Ihrem Wohntraum behilflich!
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